Marillac-Schule, Ausbildung

Die Ausbildung an unserer Schule
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Theoretische und praktische Ausbildung in der
Gesundheits- und Krankenpflege

Inhalte der Gesundheits- und Krankenpflege

Inhalte der Altenpflege

Modellprojekt im Altenpflegekurs
2008/2011

Vergütung/Wohnen

Die Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin/zum Gesundheits- und Krankenpfleger dauert 3 Jahre und beinhaltet an unserer Schule ca. 2300 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht. Die praktische Ausbildung (ca. 2800 Stunden) erfolgt in dem Krankenhaus, mit dem der Schüler einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat. Weitere praktische Einsätze finden in geeigneten Kooperationseinrichtungen statt.
Begleitet werden die Schüler und Schülerinnen während ihrer Ausbildung durch einen Kursleiter, der für die Zeit der Ausbildung ihr Ansprechpartner ist.

I.Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung erfolgt in Krankenhäusern, ambulanten Pflegeeinrichtungen und anderen stationären Einrichtungen des Gesundheitswesens, wie beispielsweise Hospiz oder Rehabilitationseinrichtungen, die eng mit der Louise von Marillac-Schule zusammenarbeiten. Die praktische Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege umfasst dabei einen allgemeinen Bereich und einen Differenzierungsbereich.

1. Allgemeiner Bereich
Im ersten und zweiten Ausbildungsjahr lernen die Schüler die Pflege von Menschen aller Altersgruppen in stationären und ambulanten Versorgungsbereichen. Hierzu gehören z.B. die Fächer Innere Medizin, Geriatrie, Neurologie, Chirurgie, Gynäkologie, Pädiatrie, Wochen- und Neugeborenenpflege in präventiven, kurativen, rehabilitativen und palliativen Gebieten.

2. Differenzierungsbereich
Im dritten Ausbildungsjahr werden die Schüler in der stationären Pflege in den Fachgebieten Innere Medizin, Chirurgie und Psychiatrie ausgebildet.

Praxisanleitung durch Praxisanleiter und Praxisbegleitung durch Lehrerinnen und Lehrer der Schule
Während der praktischen Ausbildung werden die Schüler von Praxisanleitern angeleitet und von Lehrern der Louise von Marillac-Schule an ihren Ausbildungsplätzen aufgesucht und beraten. Lernaufgaben stellen eine Verbindung der beiden Lernorte Theorie und Praxis dar. Wir bieten Ihnen praktische Standortbestimmungen an, d.h., eine qualifizierte, gemeinsame Begleitung der Auszubildenden durch Lehrer und Praxisanleiter. Schüler der Louise von Marillac-Schule haben so die Möglichkeit, Lernaufgaben im praktischen Handlungsfeld zu bearbeiten und eine detaillierte Rückmeldung zu bekommen.

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II. Theoretische Ausbildung

Für die theoretische Ausbildung stehen an der Louise von Marillac-Schule ca. 2300 Stunden zur Verfügung. Dabei erfolgt die Ausbildung anhand eines schulinternen Curriculums, welches auf der Basis der Ausbildungsrichtlinie NRW entwickelt wurde und kontinuierlich weiter entwickelt wird.

Im Rahmen der theoretischen Ausbildung bieten wir Seminare, z.B. in den Bereichen Gesprächsführung und Umgang mit Tod und Sterben an. Daneben ist fester Bestandteil der theoretischen Ausbildung eine Studienfahrt im zweiten Ausbildungsjahr. Interessierten Schülern bieten wir zusätzliche Kurse, wie z.B. „English for nurses“ an.

Das Curriculum integriert alle zwölf Themenbereiche der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in der Gesundheits- und Krankenpflege. Innerhalb der Lerneinheiten werden Wissensgrundlagen der Gesundheits- und Krankenpflege, der Pflege- und Gesundheitswissenschaften, pflegerelevante Kenntnisse der Naturwissenschaften und der Medizin, der Geistes- und Sozialwissenschaften, sowie aus Recht, Politik und Wirtschaft vermittelt.


Lernbereich I: Pflegerische Kernaufgaben

Teilbereich: Aktivierend und/oder kompensierend pflegen (bezogen auf:)

  • Haut und Körper pflegen, ankleiden
  • Mund und Zähne pflegen
  • Sich bewegen
  • Sehen und hören
  • Essen und trinken
  • Ausscheiden
  • Atmen
  • Wach sein und schlafen


Teilbereich: Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie assistieren und in Notfällen handeln

  • Hygienisch arbeiten
  • Vitalzeichen kontrollieren
  • Medikamente verabreichen
  • Injizieren
  • Bei der Wundbehandlung assistieren
  • Bei der Infusionstherapie assistieren
  • Bei der Transfusionstherapie assistieren
  • Bei Diagnose- und Therapieverfahren assistieren
  • Als Erst-HelferIn in Notfall- und Katastrophensituationen handeln
  • Handeln bei Schock


Teilbereich: Gespräche führen, beraten und anleiten

  • Gespräche führen
  • Beraten und anleiten
  • Gespräche mit Pflegebedürftigen und Angehörigen führen
  • Gespräche mit KollegInnen und Vorgesetzen führen
  • Zu pflegeinhaltlichen Fragen beraten und anleiten


Teilbereich: Organisieren, planen und dokumentieren

  • Pflege planen und dokumentieren
  • Pflege nach einem System organisieren
  • Pflege nach einem Standard planen
  • Mit anderen Berufsgruppen zusammenarbeiten
  • Besprechungen und Visiten durchführen
  • Die Pflegebedürftigen aufnehmen, verlegen und entlassen


Teilbereich: Menschen in besonderen Lebenssituationen oder mit spezifischen Belastungen betreuen

  • Neugeborene Kinder, Schwangere und Wöchnerinnen pflegen
  • Kranke Kinder pflegen
  • Fieberkranke Menschen pflegen
  • Schmerzbelastete Menschen pflegen
  • Psychisch beeinträchtigte und verwirrte Menschen pflegen
  • Chronisch kranke Menschen pflegen
  • Tumorkranke Menschen pflegen
  • Menschen nach Unfällen pflegen
  • Sterbende Menschen pflegen


Lernbereich II: Ausbildungs- und Berufssituation von Pflegenden

Teilbereich: Die SchülerInnen als Lernende bzw. Auszubildende

  • Rechtliche Regelung der Ausbildung
  • Lernen und Lerntechniken
  • Soziales Lernen
  • Einführung in die praktischen Ausbildungseinsätze
  • Lernen in der praktischen Ausbildung
  • Persönliche Gesunderhaltung


Teilbereich: Die SchülerInnen als Angehörige der Pflegeberufe

  • Grundfragen und Modelle beruflichen Pflegens
  • Geschichte der Pflegeberufe
  • Pflegen als Beruf
  • Pflege als Wissenschaft
  • Christliche Anthropologie
  • Ethische Herausforderungen für Angehörige der Pflegeberufe
  • EDV in der Pflege
  • Qualitätssicherung in der Pflege
  • Zivil- und strafrechtliche Aspekte für Angehörige der Pflegeberufe
  • Haftungsrechtliche Aspekte für Angehörige der Pflegeberufe&


Teilbereich: Die SchülerInnen als ArbeitnehmerInnen

  • Arbeitsrechtliche Grundlagen
  • Betriebliche ArbeitnehmerInnenvertretung
  • Betrieblicher Arbeitsschutz – Betriebliche Gesundheitsförderung
  • Unfallverhütung
  • Dienstplangestaltung


Teilbereich: Die SchülerInnen als Betroffene schwieriger sozialer Situationen

  • Macht und Hierarchie
  • Gewalt
  • Helfen und Hilflos-Sein
  • Angst und Wut
  • Ekel und Scham
  • Sexuelle Belästigung


Lernbereich III: Zielgruppen, Institutionen und Rahmenbedingungen pflegerischer Arbeit

Teilbereich: Zielgruppen pflegerischer Arbeit

  • Kinder und Jugendliche
  • Alte Menschen
  • Behinderte Menschen 
  • Menschen aus fremden Kulturen
  • Arme und reiche Menschen
  • PatientInnen und „BewohnerInnen“ stationärer Einrichtungen
  • Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im ambulanten Bereich


Teilbereich: Institutionen und Rahmenbedingungen pflegerischer Arbeit

  • Institutionen des Gesundheitswesens
  • Gesundheitsförderung und Prävention
  • Das deutsche Sozial- und Gesundheitssystem
  • Der freiheitlich-demokratische Rechtsstaat
  • Ökologische Rahmenbedingungen
  • Wirtschaftliche Rahmenbedingungen


Lernbereich IV: Gesundheits- und Krankenpflege bei bestimmten PatientInnengruppen

  • Pflege psychisch kranker und/oder abhängiger PatientInnen
  • Pflege herzkranker PatientInnen
  • Pflege von PatientInnen mit Störungen oder Erkrankungen des Kreislaufs
  • Pflege von PatientInnen mit Störungen oder Einschränkungen der Beweglichkeit
  • Pflege von PatientInnen mit Störungen oder Erkrankungen des zentralen Nervensystems
  • Pflege von PatientInnen mit Atemstörungen oder Erkrankungen der Atemorgane
  • Pflege von PatientInnen mit Störungen oder Erkrankungen des Ernährungs- und Verdauungssystems
  • Pflege von PatientInnen mit Leber-, Gallen-, Pankreas- sowie Stoffwechselerkrankungen
  • Pflege von PatientInnen mit Störungen der hormonellen Regulationsfunktion
  • Pflege von PatientInnen mit Urinausscheidungsstörungen
  • Pflege von PatientInnen mit Störungen der Sexualfunktionen oder Erkrankungen der Genitalorgane
  • Pflege von PatientInnen mit Störungen der Immunreaktion
  • Pflege von PatientInnen mit Störungen der Blutbildung und –gerinnung
  • Pflege hautkranker PatientInnen
  • Pflege seh- oder hörerkrankter PatientInnen


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