Zwei Monate vor Ausbildungsbeginn benötigen wir zusätzlich:
- 1 Passbild
- Polizeiliches Führungszeugnis (zu Ausbildungsbeginn nicht älter als 3 Monate)
- Gesundheitszeugnis (zu Ausbildungsbeginn nicht älter als 3 Monate)
- Die gesundheitliche Eignung muss vom Hausarzt anhand einer Bescheinigung nachgewiesen werden
Für ausländische Bewerber:
- in einem schriftlichen Antrag an die zuständige Behörde (in NRW z.B. Bezirksregierung) muss geprüft werden, ob Ihr Schulabschluss einem deutschen Abschluss gleichgestellt ist
- je nach Staatsangehörigkeit ggf. Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis